In einem Arbeitsmarkt, der seit Jahren über Fachkräftemangel klagt, lassen Stellenanzeigen ohne Gehaltsangabe die wichtigste Frage unbeantwortet. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie macht das zur Rechtspflicht – doch Bewerber:innen haben diese Entscheidung längst selbst getroffen: 59 % der Bewerber:innen haben bereits auf eine Bewerbung verzichtet, weil eine Gehaltsangabe fehlte. Dahinter steckt ein grundlegender Wandel in den Erwartungen von Kandidat:innen, und Stellenmärkte sind der Ort, wo dieser Wandel als erstes sichtbar wird. Was das konkret bedeutet, zeigt ein Blick auf das, was die Richtlinie tatsächlich verlangt.
Was die Richtlinie konkret fordert
Die Richtlinie (EU) 2023/970 ist seit Juni 2023 in Kraft. EU-Mitgliedstaaten hatten bis zum 7. Juni 2026 Zeit, sie in nationales Recht zu überführen. Die Richtlinie umfasst deutlich mehr als nur Gehaltsangaben – für Stellenmärkte sind aber vor allem diese fünf Punkte unmittelbar relevant:
- Gehaltsinformation vor dem Erstgespräch: Bewerbende müssen spätestens vor dem ersten Vorstellungsgespräch über das Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne informiert werden.
- Genderneutrale Stellenausschreibungen: Berufsbezeichnungen und Stellenanzeigen müssen diskriminierungsfrei formuliert sein.
- Keine Fragen zum bisherigen Gehalt: Angaben zum aktuellen oder früheren Gehalt dürfen nicht verlangt werden.
- Keine Geheimhaltungsklauseln: Beschäftigte dürfen ihr Einkommen offenlegen und dürfen vertraglich nicht zur Geheimhaltung verpflichtet werden.
- Berichtspflichten: Unternehmen mit 100 Angestellten oder mehr müssen regelmäßig einen Pay Gap Report veröffentlichen. Das Inkrafttreten dieser Regelung hängt von der Unternehmensgröße ab. Die Umsetzung in nationales Recht könnte diese Regelung noch verschärfen.
Wichtig: Die Richtlinie schreibt nicht zwingend vor, dass Gehaltsangaben in der Stellenanzeige selbst stehen müssen – die Information muss lediglich „so bereitgestellt werden, dass fundierte und transparente Verhandlungen möglich sind“. Die Angabe in der Ausschreibung bleibt jedoch der praktisch einfachste Weg.
Die DACH-Region: Drei unterschiedliche Ausgangspunkte
Was die Richtlinie von anderen EU-Regelwerken unterscheidet, ist ihr Zusammentreffen mit sehr unterschiedlichen nationalen Ausprägungen. Nirgendwo zeigt sich das deutlicher als in der DACH-Region.
Deutschland ist beim Thema Gehaltstransparenz europaweit das Schlusslicht. Analysen des Indeed Hiring Lab zeigen: Aktuell enthalten nur rund 15,6 % der Stellenanzeigen in Deutschland eine Gehaltsangabe. Rechnet man Verweisungen auf den Tarifvertrag hinzu, kommt man auf 23,7 %. Seit dem bisherigen Höchststand im September 2023 mit 17,3 % stagniert dieser Wert.
Gleichzeitig hat Deutschland die Umsetzungsfrist verpasst: Die nationale Umsetzung wird voraussichtlich erst 2027 abgeschlossen sein, obwohl die Frist am 7. Juni 2026 endete. Für Unternehmen entsteht damit eine Phase erhöhter Rechtsunsicherheit.
Österreich gilt in Europa als Pionier in Sachen Gehaltstransparenz. Bereits seit März 2011 muss in fast allen Stellenanzeigen das kollektivvertragliche Mindestentgelt angegeben werden – unabhängig von Unternehmensgröße, für interne wie externe Ausschreibungen. In der Praxis bedeutet das: Stellenanzeigen müssen zumindest den Satz enthalten, der Name und Mindestgehalt aus dem einschlägigen Kollektivvertrag nennt.
Eine aktuelle Auswertung von karriere.at zeigt: Auf der Plattform enthalten 78 % der Stellenangebote ein (Mindest‑)Gehalt, weitere 14 % eine Gehaltsspanne, nur 8 % kommen ganz ohne Gehaltsangabe aus. Für österreichische Arbeitgeber ist die EU‑Richtlinie daher weniger ein radikaler Bruch als eine Verdichtung bestehender Pflichten, etwa durch zusätzliche Berichtspflichten und verschärfte Anforderungen an die Begründung von Entgeltunterschieden. Für die Praxis besonders relevant: Der Hinweis „gemäß Kollektivvertrag“ ohne konkrete Zahl wird ausdrücklich nicht als ausreichende Gehaltsangabe gewertet.
Die Schweiz ist kein EU‑Mitglied und damit nicht unmittelbar an die Richtlinie gebunden. Aktuell besteht keine gesetzliche Pflicht, Löhne oder Lohnbandbreiten in Stellenanzeigen auszuweisen. Dennoch hat sich in den letzten Jahren ein eigener Transparenzrahmen entwickelt: Mit der Revision des Gleichstellungsgesetzes (GlG) 2020 wurde eine Pflicht zur Lohngleichheitsanalyse für Unternehmen mit 100 oder mehr Mitarbeitenden eingeführt – inklusive Wiederholung alle vier Jahre und Prüfung durch eine externe Stelle.
Andere EU-Länder: Die Umsetzung verzögert sich – der Markt bewegt sich trotzdem
Die DACH-Region ist keine Ausnahme. Tatsächlich sieht es im restlichen Europa ähnlich aus: Bis Ende Mai 2026 hat kein EU-Mitgliedstaat die Richtlinie vollständig umgesetzt. Frankreich bringt die parlamentarischen Termine nicht mehr vor Juni zusammen, Deutschland hat trotz Expertenkommission noch keinen Gesetzentwurf vorgelegt, und die Niederlande haben die Umsetzung sogar auf 2027 verschoben.
Aber: Der Markt wandelt sich trotzdem. Indeed-Daten von Anfang 2026 zeigen: In den Niederlanden enthalten bereits 48 % der Stellenanzeigen Gehaltsangaben, in Frankreich 43 %, in Irland 39 %, in Italien 36 % und in Spanien 17 %. Deutschland liegt mit 12 % am unteren Ende.
Italien hebt sich dabei deutlich ab: Gestützt durch einen Gesetzentwurf und Plattform-Prompts ist die Transparenz innerhalb eines Jahres von rund 20 % auf 36 % gestiegen. Frankreich macht moderate Fortschritte, und die Niederlande schieben die formelle Umsetzung zwar auf 2027, zeigen aber dennoch fast jede zweite Stelle mit Gehaltsangabe.
Das bedeutet für Stellenmärkte: Es wird wohl noch etwas länger dauern, bis alle EU-Mitgliedstaaten ihre Regelungen verabschiedet haben. Doch der Markt wandelt sich trotzdem. Wer auf vollständige Gesetzgebung wartet, verpasst die Chance, früh Vertrauen aufzubauen.
Was die Zahlen über Kandidatenverhalten sagen
Die regulatorische Entwicklung fällt nicht in ein Vakuum – sie trifft auf Bewerbende, die Transparenz längst erwarten. Der Stepstone-Gehaltreport zeigt: 86 % der Jobsuchenden würden sich eher auf eine Stelle bewerben, wenn das künftige Einkommen von Anfang an offengelegt wird, und “76 % sagen, dass das Gehalt ausschlaggebend dafür ist, ob ein Jobangebot interessant erscheint”.
Eine aktuelle Jooble-Umfrage unter aktiv jobsuchenden Personen in Deutschland liefert zusätzliche Details: Die Gehaltsangabe belegt den zweitwichtigsten Platz in Stellenanzeigen, direkt hinter der Aufgabenbeschreibung und noch vor flexiblen Arbeitszeiten, Standort oder Benefits. Nur 30 % bewerben sich unabhängig davon, ob ein Gehalt angegeben ist oder nicht.
Eine Gehaltsspanne ist mehr als eine Zahl
Die Richtlinie zwingt Arbeitgeber nicht nur, irgendeine Gehaltsinformation zu liefern – sie setzt einen Rahmen, der Qualität belohnt. Eine klar definierte, plausible Spanne sendet das Signal, dass das Vergütungsniveau durchdacht ist. Eine extrem breite Spanne (z.B. 30.000–80.000 Euro) wirkt dagegen eher wie ein Zeichen von Unsicherheit oder Verhandlungstaktik. Studien legen nahe, dass sehr breite Gehaltsspannen das Vertrauen von Kandidat:innen schmälern.
Besonders relevant für Stellenmärkte: Die Art der Gehaltsangabe zählt. 42 % wünschen sich ein konkretes Gehalt, 35 % eine enge Gehaltsspanne. Breite Gehaltsspannen landen auf dem letzten Platz und untergraben aktiv das Vertrauen. 37 % der Jobsuchenden vermuten sogar, dass das Unternehmen bewusst das niedrigstmögliche Gehalt zahlen will.
Hinzu kommt: Die Richtlinie definiert „Entgelt“ bewusst weit – nicht nur Grundgehalt, sondern auch variable Bestandteile, Boni, Zulagen, Sachleistungen, Prämien und weitere Benefits zählen dazu. Wer nur das Grundgehalt nennt und alles andere im Kleingedruckten versteckt, erfüllt zwar möglicherweise formal die Mindestanforderung, schöpft aber die Chance auf ein klares Gesamtpaket nicht aus.
Was das für Stellenmärkte bedeutet
Stellenmärkte sind nicht nur Kanäle, über die Anzeigen ausgespielt werden, sondern inzwischen entscheidende Infrastruktur für die Bewerberkommunikation. Genau hier kann viel gestaltet werden.
- Gehaltsfelder strukturieren.
Freitextfelder laden geradezu zu Formulierungen wie „attraktive Vergütung“ oder „nach Vereinbarung“ ein. Strukturierte Felder für Mindest‑ und Höchstgehalt, Währung und Zeiteinheit (Jahr/Monat/Stunde) helfen Arbeitgebern, die neuen Anforderungen sauber umzusetzen – und geben Kandidat:innen einen klaren Erwartungsrahmen. - Spannweiten sinnvoll begrenzen.
Wenn der Stellenmarkt mit festen Gehaltsspannen arbeitet, lohnt sich ein kritischer Blick: Sind die Spannen so gestaltet, dass sie eine realistische Spreizung abbilden, oder so breit, dass sie jede Aussage verwässern? Plattformen können hier über Default-Angaben und Hilfetexte aktiv steuern. - Gesamtvergütung sichtbar machen.
Die Richtlinie definiert „Entgelt“ bewusst weit – nicht nur Grundgehalt, sondern auch variable Bestandteile, Boni, Zulagen, Sachleistungen und Benefits zählen dazu. Diese Informationen gehören nicht ins Kleingedruckte. Wer das Gesamtpaket klar kommuniziert, gibt Kandidat:innen ein vollständiges Bild des Angebots und sorgt für Transparenz. - Geschlechtsneutrale Stellenanzeigen leicht machen.
Vorgaben zur geschlechtsneutralen Sprache knüpfen an bestehende Gleichbehandlungsregeln an, werden durch die Richtlinie aber noch einmal gestärkt. Checklisten und praktische Hinweise helfen, diese Anforderungen in den Alltag zu übersetzen. - Gehaltsdaten als Produkt denken.
Wenn Gehaltsangaben zur Normalität werden, entstehen auf Stellenmärkten aktuelle Marktinformationen: typische Gehaltsspannen nach Rolle, Branche, Region oder Erfahrung. Aggregiert und DSGVO‑konform ausgewertet, können diese Daten als Benchmarks genutzt werden und Arbeitgebern helfen, wettbewerbsfähige Angebote zu formulieren.
Handeln, während die Regeln noch im Entstehen sind
Der Umsetzungsstand der Richtlinie ist in Europa uneinheitlich: Deutschland ist in Verzug, Österreich hat seit Jahren strenge Regeln, die Schweiz geht einen eigenen Weg, und fast alle anderen EU-Länder haben ihre Gesetze noch nicht verabschiedet. Gleichzeitig verdichten sich EU-weite Vorgaben, branchenspezifische Initiativen und nationale Rechtsprechung.
In dieser Gemengelage sind Stellenmärkte ein stabiler Bezugspunkt während sich nationale Regeln und Marktstandards weiterentwickeln. Wer Arbeitgeber früh zu klaren Gehaltsangaben, strukturierten Feldern und inklusiven Formulierungenführt, positioniert sich als Partner, nicht als reiner Anzeigenschalter.
Die Realität ist klar: Wir müssen das umsetzen, was wir bereits wissen – auch wenn die nationalen Gesetze noch nicht stehen. Kandidat:innen warten nicht auf die Gesetzgebung, und Arbeitgeber, die heute Transparenz zeigen, gewinnen Vertrauen. Bei Jobiqo wird Gehaltstransparenz als Teil derselben Entwicklung verstanden, die Recruiting von Volumen hin zu Outcomes verschiebt. Es geht nicht um ein separates Compliance-Projekt, sondern um einen weiteren Hebel für faires, schnelleres und planbares Recruiting.






















